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Die zahnmedizinische Prophylaxe (gr.: „die Vorbeugung“), auch vorbeugende Zahnheilkunde oder zahnmedizinische Prävention genannt, beschäftigt sich mit vorbeugenden Maßnahmen, die die Entstehung von Krankheiten an Zähnen und am Zahnhalteapparat verhindern sollen.
Die kollektive Prophylaxe bezieht sich dabei auf große Bevölkerungskreise. Betrifft sie ausgewählte große Bevölkerungsgruppen, z. B. Schulkinder, spricht man von semikollektiver Prophylaxe im Gegensatz zur Individualprophylaxe, die sich auf Einzelpersonen bezieht. Basisprophylaktische Maßnahmen, darunter das tägliche Zähneputzen, stehen einer Vielzahl von Personen zur Verfügung, intensivprophylaktische Maßnahmen richten sich an Personen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko.
Primäre Prävention
Durch primäre Präventionsmaßnahmen wird das Auftreten neuer Krankheiten vermindert: z. B. Mundhygiene mit Zahnbürste und Zahnpasta. Auch die Vermeidung zuckerhaltiger Lebensmittel und die Fluoridierung entsprechen dieser Präventionsebene.
Sekundäre Prävention
Die möglichst frühe Diagnose auftretender Krankheiten sowie deren Behandlung zur Heilung und/oder Einschränkung der Krankheitsausbreitung entspricht der sekundären Präventionsebene. Besuche zur Routine-Kontrolle in der Zahnarztpraxis in viertel / halbjährlichen Intervallen gehören zur Prävention
Tertiäre Prävention
Tertiäre Präventionsmaßnahmen bestehen in der Vermeidung von Komplikationen, die bei der Behandlung bereits entstandener Krankheiten auftreten können
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